Allgemeine Geschäftsbedingungen
My Easy Wedding – Vermietung von Eventzubehör. Fotoboxen · Candybar · Audio-Gästebuch · Lautsprecher · Dekoration.
§ 1 Geltungsbereich
Die Vermietung sämtlicher angebotener Mietgegenstände sowie alle Lieferungen und Serviceleistungen durch My Easy Wedding erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich zwischen My Easy Wedding und dem Kunden vereinbart.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer (nachfolgend auch als „Kunde" oder „Mieter" bezeichnet).
Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die unsere Mietgegenstände, Lieferungen und Serviceleistungen nicht für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke nutzt.
Ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Anmietung und Nutzung unserer Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von My Easy Wedding sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich – es sei denn, es wurde ausdrücklich eine verbindliche Gültigkeitsdauer zugesichert.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die kostenpflichtige Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden von uns schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) bestätigt wurde oder mit der Erfüllung des Auftrags begonnen wurde. Bei Verträgen im Fernabsatz gelten ergänzend die §§ 312c ff. BGB.
§ 3 Vertragsgegenstand
Über die Websites my-easywedding.de und kleinanzeigen.de sowie telefonisch oder per Messenger vermietet My Easy Wedding verschiedenes Eventzubehör und passende Requisiten gegen Entgelt.
Je nach gebuchtem Paket können dabei unterschiedliche Mietgegenstände wie Fotoboxen, Audio-Gästebücher, Candybar-Marktwagen, Lautsprecher oder individuell gestaltete Dekorationselemente enthalten sein. Welche Gegenstände und Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit uneingeschränktes Eigentum von My Easy Wedding.
Der Kunde erhält ausschließlich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung oder dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
Die Preise beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum und enthalten die Miete des Geräts sowie – je nach gebuchtem Paket – Anlieferung, Abholung und Ausstattung. Bei Selbstabholung entfallen die Liefer- und Abholleistungen; ein hierfür ggf. vorgesehener Preisnachlass ergibt sich aus dem Angebot.
Sämtliche Zusatzleistungen (zusätzliches Verbrauchsmaterial, Nachtpauschale, spezielle Requisiten, Hintergründe, spezielle Designs, Betreuung vor Ort etc.), die vom Mieter gefordert und nicht im Angebot festgehalten wurden, werden ausschließlich gegen gesonderte Vergütung erbracht. Die Abrechnung zusätzlicher Leistungen kann der Vermieter, je nach Umfang des Mehraufwands, während des Projektverlaufs oder im Zuge der Endabrechnung vornehmen.
Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen. Bei Überweisung ist die Zahlung 14 Tage im Voraus zu entrichten. Bei Barzahlung erfolgt die Begleichung bei Auslieferung bzw. Übergabe der Mietsache.
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, soweit eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung vorliegt. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
Kommt der Kunde mit der Begleichung des Mietzinses oder eines Betrages für eine andere Leistung in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
Im Verzugsfall sind wir zudem berechtigt, angemessene Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vereinbarte Preisnachlässe entfallen bei Zahlungsverzug sowie bei gerichtlicher Geltendmachung unserer Forderungen.
§ 6 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, deren Höhe vor der Übergabe vereinbart und im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wird. Insbesondere bei Selbstabholung kann die Stellung einer Kaution Voraussetzung für die Übergabe sein.
Die Kaution wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietgegenstands unverzüglich erstattet. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Ansprüche – etwa wegen Beschädigung, Verlust, fehlender Teile oder eines über die normale Abnutzung hinausgehenden Reinigungsaufwands – mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Betrags unberührt.
§ 7 Mietdauer, Lieferung und Abholung
Bei Lieferung durch den Vermieter beginnt die Mietzeit mit der Anlieferung des Mietgegenstands beim Mieter und endet mit der Abholung. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung.
Ist die Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (z. B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für einen Lieferverzug durch nicht beeinflussbare Umstände wie insbesondere Stau, Unfälle oder Umleitungen. Auf Verlangen weist der Vermieter einen solchen Verzug nach.
§ 8 Selbstabholung und Rückgabe
Wird Selbstabholung vereinbart, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe des Mietgegenstands am vereinbarten Abholort und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Abhol- und Rückgabezeitpunkt werden gesondert vereinbart.
Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport selbst verantwortlich. Er hat ein geeignetes, ausreichend dimensioniertes Fahrzeug bereitzustellen und für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie einen schonenden Transport zu sorgen. Empfindliche Geräte (insbesondere Fotoboxen und Lautsprecher) sind erschütterungsarm und gegen Verrutschen gesichert zu transportieren.
Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Mieter über. Der Mieter haftet ab diesem Zeitpunkt – auch während des Transports – für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstands und des Zubehörs.
Bei Übergabe und Rückgabe wird der Zustand und die Vollständigkeit des Mietgegenstands gemeinsam überprüft und in einem Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll festgehalten. Beanstandungen sind bei der jeweiligen Übergabe zu erklären.
Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in gereinigtem, ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Miettag den anteiligen Mietpreis sowie den darüber hinausgehenden Schaden (z. B. entgangener Gewinn bei verhinderter Weitervermietung) geltend zu machen.
§ 9 Pflichten des Mieters und Nutzung der Mietgegenstände
Der Mieter und die Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, die Mietgegenstände entsprechend ihrem Zweck zu verwenden und sie nicht zu manipulieren, eigenmächtig um- oder abzubauen oder Veränderungen an Programmen und Hardware vorzunehmen. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt werden.
Der Mieter hat die Mietgegenstände vor schädigenden Einflüssen wie Erschütterung, instabilem Untergrund, Niederschlag, direkter Sonneneinstrahlung sowie extremen Temperaturen zu schützen. Eine Nutzung im Außenbereich ist nur nach gesonderter Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Mehraufwendungen durch einen ungeeigneten Aufstellort trägt der Mieter.
Für den Betrieb elektrischer Mietgegenstände ist eine sichere und geeignete Stromquelle (230 V Haushaltsstrom) bereitzustellen. Diese sollte direkt und nicht über Mehrfachsteckdosen genutzt werden und maximal 3 m vom Gerät entfernt liegen. Eine Unterbrechung der Stromzufuhr während des Betriebs ist zu vermeiden; bei einer Reparatur oder einem Support-Einsatz vor Ort entstehen zusätzliche Kosten, für die der Mieter haftet.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die für Auslieferung und Übergabe wichtigen Informationen bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Dies umfasst u. a.: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeit, Ansprechpartner vor Ort, genauen Standort und Aufstellort, Eckdaten zum Event, ggf. erforderliche Akkreditierung sowie Rahmeninformationen zum Zugang des Standorts.
Der Mieter hat dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Besondere Bestimmungen für einzelne Mietgegenstände
FotoboxenDie Fotobox ist an einem stabilen, ebenen Standort im Innenbereich aufzustellen. Der Mieter ist für die Sicherung der erstellten Fotos während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Die Bereitstellung der Bilddaten richtet sich nach § 14.
Candybar / MarktwagenDer Candybar-Marktwagen wird ohne Lebensmittel übergeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Auswahl, Bereitstellung, sachgerechte Lagerung, Kennzeichnung (insbesondere Allergene gemäß LMIV) und hygienisch einwandfreie Handhabung der vom Mieter selbst beigestellten Lebensmittel ist allein der Mieter verantwortlich. Der Marktwagen sowie das mitgelieferte Zubehör (Gläser, Behälter, Dekoration) sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben; ein über die normale Abnutzung hinausgehender Reinigungsaufwand wird gesondert berechnet bzw. mit der Kaution verrechnet.
Lautsprecher (JBL PartyBox)Der Mieter ist für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Lärmschutz- und Ruhezeitbestimmungen sowie etwaiger behördlicher oder vertraglicher Auflagen (z. B. der Location) allein verantwortlich. Ansprüche Dritter oder Bußgelder wegen Lärmbelästigung gehen zu Lasten des Mieters. Das Gerät ist trocken zu betreiben und vor Flüssigkeiten zu schützen.
§ 11 Gewährleistung und Störungsmeldung
Der Vermieter ist bemüht, technische Störungen schnellstmöglich und zweckentsprechend zu beheben oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Bei einer Störung kann der Mieter den Vermieter täglich zwischen 10:00 und 22:00 Uhr telefonisch erreichen (Rufnummer: +49 171 5831846). Lässt sich ein Problem nicht telefonisch lösen, wird – soweit möglich – ein Mitarbeiter den Fehler vor Ort beheben. Das gesetzliche Minderungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
Kann eine Leistungsstörung nicht behoben werden und ist auch ein gleichwertiger Ersatz aus Kapazitätsgründen nicht möglich, berechnet der Vermieter nur die tatsächlich erbrachte Leistung; eine Nacherfüllung entfällt insoweit. Eine eigenmächtige Mangelbeseitigung durch den Mieter ohne Anweisung des Vermieters ist ausgeschlossen.
Werden Anweisungen des Vermieters missachtet oder Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß gebraucht, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand abzubauen. Bei Gefährdung von Personen oder Sachen kann der Vermieter den Betrieb abbrechen und ist nicht verpflichtet, ihn wieder aufzunehmen. Die Vergütungsansprüche bleiben in diesen Fällen unberührt.
§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen (§§ 278, 280 ff. BGB).
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder eine Garantie übernommen wurde.
Für den Verlust der auf der Fotobox gespeicherten Daten haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze; der Mieter ist für eine zeitnahe eigene Sicherung der bereitgestellten Bilddaten verantwortlich.
Der Vermieter stellt kein Personal zur Überwachung und Betreuung der Mietgegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde; eine Betreuung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für den vom Mieter gewünschten Erfolg der Veranstaltung übernimmt der Vermieter keine Verantwortung.
§ 13 Haftung des Mieters
Mit der Übergabe geht die Gefahr für die Mietsache und die übernommenen Gegenstände auf den Mieter über. Der Mieter haftet während der Mietzeit (von der Übergabe bis zur Rückgabe) für Veränderungen, Verunreinigungen, Beschädigungen, Zerstörung sowie Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands und des gesamten Zubehörs – sowohl für sich als auch für seine Veranstaltungsteilnehmer.
Die Haftung erfolgt im vollen Umfang der erforderlichen Wiederbeschaffung; Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstands. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter haftet ferner für alle Sach- und Personenschäden, die er oder seine Veranstaltungsteilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände schuldhaft verursachen.
§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte, Bereitstellung des Bildmaterials
Die Urheber- und Verwertungsrechte an den mit der Fotobox erstellten Fotos verbleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es technisch erforderlich, dass die Fotos zunächst im internen Speicher der Fotobox verbleiben.
Nach Rückkehr der Fotobox werden die Aufnahmen dem Mieter über einen Download-Link bereitgestellt und anschließend vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden und ist für die rechtzeitige eigene Sicherung der bereitgestellten Daten verantwortlich.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Vermieter die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Streik, Energieausfall sowie sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende und unvorhersehbare Umstände.
Tritt der Vermieter aus diesen Gründen zurück, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Widerruf und Stornierung
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Mieter seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Der Widerruf ist zu richten an:
Reisigweg 43, 49811 Lingen · info@my-easywedding.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter empfangene Leistungen oder Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht, nicht vollständig oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Erstattungspflichten sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen; die Frist beginnt für den Mieter mit Absendung der Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
Sofern und soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses erloschen ist, gilt für eine Stornierung durch den Mieter folgende Staffelung des Auftragswerts:
- nach Ablauf der Widerrufsfrist 25 %
- ab 30 Tage vor dem Eventdatum 50 %
- ab 14 Tage vor dem Eventdatum 75 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters.
Hinweis gemäß § 36 VSBG: My Easy Wedding ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2026; alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
