Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung von Eventzubehör

1.Geltungsbereich

Die Vermietung sämtlicher angebotener Mietgegenstände sowie alle Lieferungen und Serviceleistungen durch My Easy Wedding erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich zwischen My Easy Wedding und dem Kunden vereinbart.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer (nachfolgend auch als „Kunde“ oder „Mieter“ bezeichnet).

Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die unsere Mietgegenstände, Lieferungen und Serviceleistungen nicht für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke nutzt.

Ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Anmietung und Nutzung unserer Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2.   Vertragsabschluss

 

Die Angebote von My Easy Wedding sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich – es sei denn, es wurde ausdrücklich eine verbindliche Gültigkeitsdauer zugesichert.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die kostenpflichtige Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden von uns schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 312c BGB (Fernabsatzverträge) bestätigt wurde oder die Erfüllung des Auftrages begonnen wurde.

 

3.   Vertragsgegenstand

 

Über die Websites my-easywedding.de und kleinanzeigen.de sowie telefonisch oder per Messenger vermietet My Easy Wedding verschiedenes Eventzubehör und passende Requisiten gegen Entgelt.

Je nach gebuchtem Paket können dabei unterschiedliche Mietgegenstände wie Fotoboxen, Audio-Gästebücher, Lautsprecher oder individuell gestaltete Dekorationselemente enthalten sein.

 

4.   Eigentumsvorbehalt

 

Sämtliche Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit uneingeschränktes Eigentum von My Easy Wedding.

Der Kunde erhält ausschließlich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung oder dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

5.   Zahlung

 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.

Die Preise beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum, enthalten die Miete des Geräts und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket. Sämtliche Zusatzleistungen (zusätzliches Verbrauchsmaterial, Nachtpauschale, spezielle Requisiten, Hintergründe, spezielle Designs etc.), die vom Mieter gefordert und nicht im Angebot festgehalten wurden, werden ausschließlich gegen gesonderte Vergütung erbracht. Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen kann der Vermieter, je nach Umfang der Mehraufwendung und Höhe der veranschlagten Kosten, während des Projektverlaufes oder im Zuge der Endabrechnung vornehmen.

Die Zahlung kann entweder per Überweisung oder Barzahlung erfolgen. Bei Überweisung ist die Zahlung 14 Tage im Voraus zu entrichten. Bei Barzahlung erfolgt die Begleichung der Forderung bei Auslieferung bzw. Übergabe der Mietsache.

Das Aufrechnen gegen unsere Forderungen wird nicht akzeptiert, es sei denn, es liegt eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte Gegenforderung vor. Dies gilt gleichfalls für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

Kommt der Kunde mit der Begleichung des Mietzinses oder des Betrages für eine andere Leistung in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Diese beträgt bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Unternehmer bzw. Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Im Fall einer verzugsbedingten Mahnung, sind wir zudem berechtigt, Mahngebühren für die entstandenen Mahnkosten in angemessener Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung von einem weiteren Schaden durch Zahlungsverzug des Mieters/Kunden ist nicht ausgeschlossen. Eventuell vereinbarte Preisnachlässe sind bei Zahlungsverzug des Kunden ebenso wie bei einer gerichtlichen Geltendmachung unserer Forderungen nicht mehr gültig und fallen weg.

 

6.   Mietdauer

 

Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung der Fotobox beim Mieter. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

 

7.   Gewährleistungen und Fehlermeldungen

 

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für technische Störungen. Technische Fehler werden schnellstmöglich und zweckentsprechend behoben oder für Ersatz gesorgt. Bei einem Fehler kann der Mieter zwischen 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr beim Vermieter anrufen (Rufnummer: +491715831846). Sollten Probleme nicht telefonisch gelöst werden können, wird ein Mitarbeiter, soweit vorhanden, den Fehler vor Ort und so schnell wie möglich beheben. Das gesetzliche Minderungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

Die aus dem Vertrag hervorgehenden Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt, sollten Leistungsstörungen durch den Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer hervorgerufen worden sein – mangelnde Rücksicht oder Beachtung von Nutzungshinweisen.

Der Vermieter stellt kein Personal zur Überwachung und Betreuung der Vertragsgegenstände, sofern dies nicht vorher vom Mieter ausdrücklich gewünscht wurde. Die Betreuung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Sollte eine Leistungsstörung nicht vom Vermieter gelöst werden können, so sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatz. Ist dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich, berechnet der Vermieter die bereits erbrachte Leistung der Fotobox – eine Nacherfüllung entfällt. Es ist ausgeschlossen, dass der Mieter ohne konkrete Anweisung des Vermieters eine Mangelbeseitigung vornimmt.

Sollten der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer Anweisungen des Vermieters missachten oder die Fotobox nicht ordnungsgemäß gebrauchen, ist der Vermieter jederzeit zum Abbau der Fotobox berechtigt. Bei Gefährdung kann der Vermieter den Betrieb abbrechen und ist nicht angehalten diesen wiederaufzunehmen. Hierbei bleiben die Vergütungsansprüche in voller Höhe unberührt.

 

8.   Haftung und Vertragspflichten

 

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen. Die unvollständige Leistungserbringung ist innerhalb 3 Tagen nach Nutzungsdatum der Fotobox zu melden. Danach hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Haftungsverpflichtung, oder Schadenersatz, da zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeprüft werden kann, ob die Ansprüche des Mieters wahrheitsgemäß sind und diese Mängel tatsächlich eingetreten sind.

 

9.   Haftungsausschluss

 

Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen. Der Mieter ist außerdem auch selbst für die Sicherung der Fotos während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Der Mieter haftet während der Mietzeit (von Anlieferung bis zur Rückgabe) für Veränderungen, Verunreinigungen, Zerstörung, sowie Diebstahl der Fotobox und allem dazugehörigen Equipment sowohl für sich als auch für seine Veranstaltungsteilnehmer im vollen Rahmen für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstands. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Der Mieter, sowie die Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet die Fotobox entsprechend ihrem Zweck zu verwenden und sie ausdrücklich nicht zu manipulieren, zu bewegen, um-/abzubauen oder Veränderungen an den Programmen und der Hardware vorzunehmen.

Der Mieter stellt sicher, dass die die Fotobox keinen Gefahren durch schädigende Einflüsse wie beispielsweise Erschütterung, instabiler Untergrund, Niederschlag, direkte Sonneneinstrahlung, extreme Temperaturen (kalt/heiß) ausgesetzt wird. Eine Inbetriebnahme der Fotobox im Außenbereich ist nur nach gesonderter Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Mehraufwendungen, die durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen hat der Mieter zu tragen.

Für den Betrieb der Fotobox wird eine sichere und geeignete Stromquelle (220V Haushaltsstrom – normale Steckdose) benötigt. Die Stromquelle sollte einzeln und direkt genutzt werden können, nicht mit anderen Geräten via Dreiersteckdose verbunden sein und maximal 3m von der Fotobox entfernt liegen. Die Unterbrechung der Stromzufuhr muss während des Betriebes auf jeden Fall verhindert werden. Neben technischen Fehlern muss die Fotobox nach einer Stromunterbrechung neu gestartet und eingerichtet werden. Bei einer Reparatur oder technischem Support vor Ort entstehen zusätzliche Kosten, für die der Mieter haftet.

Der Mieter ist dazu verpflichtet dem Vermieter die wichtigsten Informationen zur Auslieferung und Übergabe bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Dies beinhaltet Informationen wie: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeit, Ansprechpartner vor Ort, genauer Standort, Eckdaten zum Event, ggf. Akkreditierung, Rahmeninformationen zum Zugang des Standortes, sowie Ausrichtung der Fotobox.

Der Vermieter übernimmt mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für den vom Mieter gewünschten Erfolg der Veranstaltung.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Lieferverzug durch nicht beeinflussbare Verkehrslage wie insbesondere Stau, Unfälle, Umleitungen etc. Er ist dazu verpflichtet einen Nachweis für einen möglichen Lieferverzug zu erbringen.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss, etc.) gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Gesundheit, Körper oder einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278, 280 ff., 286 ff. BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

 

10.   Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des        ......Bildmaterials

 

Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nach der Rückkehr der Fotobox dem Mieter über einen Link zur Verfügung gestellt und anschließend vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

 

11.   Widerrufsrecht

 

Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.
Der Widerruf ist zu richten an:

 

Hannah Plato

My Easy Wedding

Reisigweg 43

49811 Lingen

Info@my-easywedding.de

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter dem Vermieter die empfangen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Mieter dem Vermieter insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

Der Vermieter behält sich das Recht vor Stornogebühren zu erheben, die sich wie folgt staffeln:

                                ·         nach Ablauf des Widerrufs = 25% des Auftragswertes

                                ·         ab 30 Tage vor Eventdatum = 50% des Auftragswertes

·         ab 14 Tage vor Eventdatum = 75% des Auftragswertes

Bei Buchungen später als 14 Tage vor Eventdatum erlischt das Widerrufrecht.

 

12.   Salvatorische Klausel

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

 

 

Hanna Plato

My Easy Wedding

Reisigweg 43,

 

49811 Lingen (EMS)